Neue Informationen zu RHD-Impfmitteln
Das Landesministerium hat uns ein neues Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung für nicht zugelassene RHD-Impfstoffe zur Verfügung gestellt, es müssen nun keine Zuchtbetriebe mehr angegeben werden. Bitte zukünftig nur noch das neue Formular (Anlage 2 'Antrag an das Landesministerium') verwenden.
Gemäß Tierarztinformation wurde mittlerweile ein Impfstoff gegen die RHD-Variante 2 in Deutschland zugelassen und kann ohne Ausnahmegenehmigung durch Tierärzte geimpft werden. Das Mittel heißt ERAVAC und nannte sich früher 'Cunipravac RHD Variant gegen RHD 2'.
Somit haben jetzt alle organisierten Rassekaninchenzüchter die Möglichkeit ihre Kaninchen wirksam gegen die RHD-Variante 1 und 2 zu schützen und zwar ohne Ausnahmegenehmigung. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Kombiimpfmittel, d.h. es muss getrennt gegen die RHD-Variante 1 und 2 geimpft werden.
Rainer Schwarzelmüller
Landesverband Westfälischer Rassekaninchenzüchter e.V.
Vorsitzender
Das Formular steht hier zum Download bereit