Neue Informationen zu RHD-Impfmitteln
Das Landesministerium hat uns ein neues Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung für nicht zugelassene RHD-Impfstoffe zur Verfügung gestellt, es müssen nun keine Zuchtbetriebe mehr angegeben werden. Bitte zukünftig nur noch das neue Formular (Anlage 2 'Antrag an das Landesministerium') verwenden.
Gemäß Tierarztinformation wurde mittlerweile ein Impfstoff gegen die RHD-Variante 2 in Deutschland zugelassen und kann ohne Ausnahmegenehmigung durch Tierärzte geimpft werden. Das Mittel heißt ERAVAC und nannte sich früher 'Cunipravac RHD Variant gegen RHD 2'.
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